Bekanntlich soll jedes Unternehmen, jeder Betrieb oder jede Institution eine eigene antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung erstellen. Ziel ist die Erkennung und die Definition aller diskriminierenden Praktiken innerhalb des Betriebes, welche aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter oder Behinderung auftreten, sowie die Erarbeitung von antidiskriminatorischen Mechanismen, durch welche die Probleme in diesem Bereich gelöst werden können. An einer Universität werden die Studierenden gesetzlich in diese Vereinbarung indirekt involviert. An der Akademie der bildenden Künste Wien ist die Vertretung der Studierenden eine wichtige und aktive Ansprechpartnerin im Prozess der Erstellung dieser antidiskriminatorischen Betriebsvereinbarung. Nicht zuletzt ist zum Beispiel die Gruppe der ausländischen Studierenden diejenige, die unter verschiedenste diskriminierende Modelle fällt: doppelte Studiengebühren für Nicht-EU-StaatsbürgerInnen, beschränkter oder gar kein Zugang zum Arbeitsmarkt, die geringeren Kenntnisse der deutschen Sprache und daher weniger Chancen, sich in den Uni-Alltag einzuleben, die Exotisierung gewisser ethnischer Gruppen usw. Die Kunstakademie ist ein Ort, an dem das Alltagsklima, das Vorlesungsangebot und nicht zuletzt die künstlerische Praxis viel zur Erkennung von diskriminatorischen Praktiken aller Art beitragen. Die Rolle der HochschülerInnenschaft besteht darin, die Studierenden zu beraten, zu informieren und ihnen die verschiedenen Diskriminierungen bewusst zu machen. Außerdem sind die StudienvertreterInnen die unmittelbaren und oft die ersten Ansprech- und Vertrauenspersonen für alle Studierenden in Sachen Schlechterstellung, Mobbing oder Diskriminierung. Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit sich die Studierenden diskriminiert fühlen und welche Diskriminierungsformen am häufigsten erscheinen. Gibt es Diskriminierung zwischen den Studierenden oder wird diese meistens durch die vorhandene Uni-Hierarchie (mittelbare Diskriminierung) ausgeübt? Die Spezifik einer Kunstuniversität besteht darin, dass es eine Auswahl der BewerberInnen durch die Aufnahmeprüfung gibt. Die Form dieser Prüfung wird oft kritisiert und trägt in sich einige diskriminierende Merkmale wie Alter, Deutschkenntnisse, Herkunft u. a., die oft für das Ergebnis entscheidend sind. Für die HochschülerInnenschaft an der Akademie ist es essenziell, dass bei der Aufnahme die künstlerische Leistung entscheidend ist. Ein höherer Anteil an ausländischen Studierenden ist ebenso anzustreben wie das Angebot von spezialisierten Deutschkursen für KünstlerInnen. Ein anderer Aspekt ist die Erhöhung des Frauenanteils im künstlerischwissenschaftlichen Bereich an der Akademie. Auch in diesem Prozess sind Vertreterinnen der Studierenden als Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlung tätig oder als Beraterinnen in verschiedene Arbeitsgruppen miteinbezogen. Semesterweise werden auch externe Lehrbeauftragte engagiert und dadurch wird das Vorlesungsangebot zur Genderthematik umfassender. Die Zusammenarbeit zwischen allen universitären Gremien und den VertreterInnen der Studierenden, ProfessorInnen und dem Rektorat zum Thema Antidiskriminierung geht weiter. Nach dem erfolgreichen Workshop mit den ExpertInnen Araba Evelyn Johnston-Arthur und Andreas Görg wird es zu konkreten Ergebnissen kommen. Dabei sieht sich die Hochschülerinnenschaft weiterhin als aktive Partnerin, um die Interessen der Studierenden zu vertreten.
Antidiskrimininatorische Praxis an der Kunstakademie
Vasilena Gankovska ist bildende Künstlerin, Kulturreferentin der HochschülerInnenschaft an der Akademie der bildenden Künste Wien und in verschiedenen Arbeitsgruppen zu Antidiskriminierung aktiv.
